Weiterbildung zum/zur Medizinproduktebeauftragten (beauftragte Person gemäß MPBetreibV) (2 Tage)

Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patient*innen, Anwender und Dritter zu sorgen (§ 1 MPG). Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.

Medizinproduktebeauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.

Zielgruppe:

Berufs- und anwendungserfahrene Mitarbeiter*innen aus der Pflege und der Ärzteschaft bzw. Assistenzberufe

Inhalte

  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben der Medizinproduktebeauftragten und die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Begriffsbestimmungen
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Anwender- und Betreiberpflichten
  • Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich
  • Inbetriebnahme von Medizinprodukten
  • Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen
  • Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik
  • Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
  • Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
  • Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen
  • Unterstützung des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bei Vorkommnissen und Maßnahmen der Hersteller usw.

 


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