
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetz haben sich auch Veränderungen für die Praxisanleiterausbildung ergeben. Gemäß den neuen Anforderungen müssen die zukünftigen Praxisanleiter*innen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mind. 300 Stunden nachweisen (PflAPrV §4 Abs. 3).
Praxisanleiter*innensetzen Zeichen für den Umgang mit Menschen, indem sie empathisch und fachlich kompetent ihre Aufgaben wahrnehmen. Somit nehmen sie eine Vorbildfunktion für berufliches Handeln ein und verstehen Pflege und Anleitung als Beziehungsangebot.
Ein Schwerpunkt der berufspädagogischen Arbeit ist, die Heranführung an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben im Rahmen der praktischen Ausbildung, als auch bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen. Hierzu sind kommunikative und psychosoziale Kompetenzen unverzichtbar, die in diesem Kursangebot einen besonderen Stellenwert einnehmen. Die Praxisanleitung gewährleistet die Verbindung bzw. den Austausch zwischen praktischer Ausbildungsstätte und Schule.
Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung befähigt die Teilnehmenden, Anleitungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand berufspädagogischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.
Um dies gewährleisten zu können, erfolgt im Rahmen der Weiterbildung eine Vermittlung von rechtlichen und berufspädagogischen Kenntnissen und Fertigkeiten zur:
Pflegefachkräfte aus allen stationären und teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Die Weiterbildung Praxisanleiter*in für Gesundheitsfachberufe verfügt über einen Umfang von 320 Unterrichtsstunden und liegt damit über den Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes.
Der theoretische Unterricht findet als mehrtägige Block-Veranstaltung in Präsenzzeit statt. Ergänzend zu den theoretischen Unterrichtseinheiten werden angeleitete Selbststudienphasen bzw. Arbeitsaufträge zum Theorietransfer ins Praxisfeld angeboten. Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung (schriftliche und mündliche Prüfung) ab.
Außerdem findet zum Abschluss einer Moduleinheit immer eine Modulprüfung statt.
Blockwoche 1
30.08.21 – 03.09.21
Blockwoche 2
04.10.21 – 08.10.21
Blockwoche 3
25.10.21 – 29.10.21
Blockwoche 4
15.11.21 – 19.11.21
Blockwoche 5
06.12.21 – 10.12.21
Blockwoche 6
10.01.22 – 14.01.22
Blockwoche 7
14.02.22 – 18.02.22
Blockwoche 8
14.03.22 – 18.03.22
jeweils von 08.15 − 15.30 Uhr
Lehrgangsdauer: ca. 1 Jahr
Anmeldeschluss: 19.07.2021
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit folgenden Unterlagen an die rückseitige Adresse:
Ggf. Kostenübernahmeerklärung
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