Auffrischungskurs – Weiterbildung zum/zur Medizinproduktebeauftragten (beauftragte Person gemäß MPBetreibV) 

Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patient*innen, Anwender und Dritter zu sorgen (§ 1 MPG). Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.

Medizinproduktebeauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.

Für Medizinprodukte-Beauftragte wird eine mindestens jährliche Fortbildung empfohlen.

Alle Fortbildungen dienen dem Wissens- und Erfahrungsaustausch und bringen Sie im Rahmen eines Medizinprodukte Fresh-Up auf den neuesten Stand der rechtlichen Vorgaben und Fachempfehlungen.

Zielgruppe:

Berufs- und anwendungserfahrene Mitarbeiter*innen aus der Pflege und der Ärzteschaft bzw. Assistenzberufe, die bereits eine Weiterbildung als „Medizinproduktebeauftragter“ absolviert haben

 


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