Berufspädagogisches Angebot für Praxisanleiter*innen (24 Stunden)

Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter*innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV § 4, Abs. 3) gibt vor, dass Praxisanleiter*innen in den Pflegeberufen kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachweisen müssen. Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter*innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden.

Zielgruppe:

Praxisanleiter*innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

Inhalte:

  • Ganzheitliche Handlung
  • Kompetenzorientierte Anleitungssituationen

 


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