Berufspädagogisches Angebot Praxisanleiter*innen

Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter*innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV § 4 Abs. 3) gibt vor, dass Praxisanleiter*innen in den Pflegeberufen kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachweisen müssen. Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter*innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden.

Inhalte:

  • Praxisanleitung gestalten unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Anforderungen
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Objektive Beurteilung und Bewertung von Auszubildenden
  • Bewertungs- / Kritikgespräche mit Auszubildenden führen
  • Vermittlung von Pflegediagnosen und Expertenstandards in der Praxis

Zielgruppe:

Praxisanleiter*innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

Dozent*innen:

Verschiedene Dozent*innen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Themengebiet

Verlauf:

Der Verlauf der Fortbildung ist wie folgt vorgesehen:

14.11.2022 & 15.11.2022: Präsenz-Unterricht in der Berufsfachschule für Pflege Nonnenweier

17.11.2022: Online-Unterricht


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