Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter*innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV § 4 Abs. 3) gibt vor, dass Praxisanleiter*innen in den Pflegeberufen kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachweisen müssen. Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter*innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden.
Praxisanleiter*innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Verschiedene Dozent*innen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Themengebiet
Der Verlauf der Fortbildung ist wie folgt vorgesehen:
14.11.2022 & 15.11.2022: Präsenz-Unterricht in der Berufsfachschule für Pflege Nonnenweier
17.11.2022: Online-Unterricht
am Seminar teilnehmen