
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (01.01.2017) sind auch neue Begutachtungsrichtlinien in Kraft getreten, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person festzustellen. Aus Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, die mit Hilfe von 8 Modulen festgestellt werden. Neu ist auch, dass die kognitiven/kommunikativen Fähigkeiten und psychischen Problemlagen/Verhaltensweisen mit einbezogen werden. Einige Module dieser Begutachtungsrichtlinien finden sich auch im Erhebungsinstrument zur Berechnung der Ergebnisqualität wieder.
Die Teilnehmer*innen dieser Schulung erhalten einen Überblick über die Neuerungen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsinstruments (BI). An mehreren Fallbeispielen werden die neuen Begutachtungsrichtlinien angewendet. Der Bezug zu den Modulen des Erhebungsinstruments zur Berechnung der Ergebnisqualität werden dargestellt und die Besonderheiten beschrieben.
Pflegefachkräfte, leitende Mitarbeiter*innen, Qualitätsverantwortliche